Jagd und Fischerei

Der Bundesforst bewirtschaftet rund 1,5 Prozent der gesamten Jagdfläche der Bundesrepublik Deutschland. Das entspricht rund 476.000 Hektar.

Im Rahmen der Jagdausübung bietet der Bundesforst interessierten Jägerinnen und Jägern ein weites Spektrum an reizvollen Beteiligungsmöglichkeiten. Neben der Regiejagd werden Flächen an Dritte verpachtet, entgeltliche Jagderlaubnisscheine ausgestellt sowie Beteiligungen an Gemeinschaftsjagden, Ansitzwochen oder Einzelführungen geboten.

Auf vielen Betreuungsflächen vom Bundesforst haben zentralstaatliche Ziele Vorrang, z.B. auf militärischen Übungsflächen der Bundeswehr. Für Jagdgäste gelten daher aus Sicherheitsgründen besondere Bestimmungen und Verhaltensregelungen.

Grundsätzlich werden unsere Jagdgäste durch unsere Försterinnen und Förster geführt.

Generell gelten folgende Zielsetzungen für die Bejagung bundeseigener Liegenschaften:

  • Die Jagd ist integrierter Bestandteil des ganzheitlichen Geländemanagements und richtet sich nach den örtlichen Anforderungen, die sich aus der Zweckbindung der Liegenschaft ergeben.
  • Die Wildbestände sind gesund, nachhaltig nutzbar, dem Ökosystem und den waldbaulichen Zielsetzungen angepasst.
  • Die Jagdmethoden sind störungsarm und effizient, an wildbiologischen, waldbaulichen und wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet.
  • Der wirtschaftliche Nutzen des Jagdbetriebes ist optimiert.

Den  Bundesforstbetrieben obliegt die unmittelbare, eigenverantwortliche Betreuung der Verwaltungsjagden. Die Leitung des jeweiligen Bundesforstbetriebes ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Verwaltungsjagd und das Ergebnis des Jagdbetriebes verantwortlich. Unter Beachtung der Grundsätze und der o. g. Zielsetzungen werden Dritte an der Wildbestandsregulierung beteiligt.